1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der „Naturkanzlei“, Inhaberin: Kathrin Reichert, Hauptstraße 104, 04932 Röderland (nachfolgend:
Berater), insbesondere für Coaching, Seminare, Workshops und die Erstellung, Präsentation bzw. Übergabe von Begleitmaterial, soweit nicht anders vereinbart.
1.2. Der Vertragsabschluss für die von der Naturkanzlei angebotenen Lieferungen und Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachstehender Regelungen.
Einer Einbeziehung anderweitiger Geschäftsbedin-gungen widersprechen wir ausdrücklich, soweit dies nicht im Einzelfall vertraglich vereinbart ist. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei etwaigen Leistungserweiterungen oder bei der Erbringung von Teilleistungen für jede Teilleistung einzeln.
1.3. Gegenüber Unternehmen als Vertragspartner gelten diese AGB für die aktuelle und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart oder in einen
späteren Vertrag gesondert einbezogen werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4. Unsere aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage unter www.naturkanzlei.de abgerufen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die auf unserer Homepage angebotenen Waren und Dienstleistungen stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung
dar.
2.2. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter ausdrücklich die Annahme eines Angebotes des Kunden erklärt oder wenn die bestellten Leistungen erbracht
bzw. übersandt werden.
3. Gebühr
3.1. Bei der Anmeldung zu einem Coaching, Seminar oder einem Workshop sind die jeweilige Gebühr nach Anmeldebestätigung und mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn per Überweisung zu
entrichten. Buchen Sie ein Coaching, ein Seminar oder einen Workshop innerhalb der 14 Tage vor Beginn, wird die jeweilige Gebühr sofort, spätestens aber bis zum Beginn der Veranstaltung
fällig. Buchen Sie ein Seminar oder einen Workshop während des laufenden Seminars oder Workshops (Quereinsteiger), ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
3.2. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. aktuell geltender Umsatzsteuer. Wir stellen für jede Lieferung oder Leistung eine
Rechnung aus. Eine Übermittlung in Textform ist ausreichend, eine Zahlung hat erst nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
4. Vertragsdauer und Kündigung bei unseren Verträgen (Coachings, Seminare, Workshops)
4.1. Soweit in unseren Angeboten eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verweigert werden, wenn diese
nicht erreicht wird. Soweit eine maximale Teilnehmerzahl angegeben ist oder sich eine solche aus praktischen Umständen ergibt oder bereits erreicht ist, müssen wir leider die
Anmeldung ablehnen, versuchen aber selbstverständlich einen passenden Ersatztermin zu finden. Ein Anspruch auf Teilnahme allein aufgrund der Anmeldung besteht nicht.
4.2. Mit Ablauf der angegebenen Anmeldefrist bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung haben wir ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich nicht genug Teilnehmer für das Seminar oder
den Workshop angemeldet haben.
4.3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn Zahlungen seitens des Kunden nicht erbracht werden oder die
Dienstleistung für eine der beiden Seiten undurch-führbar wird.
4.4. Wird die Kündigung von Seminaren oder Workshops nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstal-tung erklärt, wird ein Teilbetrag in Höhe von 50 % der Kursgebühren zur Zahlung
fällig. Bei einer Kündigung später als drei Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ist die volle Kursgebühr nach Abzug etwaiger anfallender Aufwen-dungen zu erbringen. Der Nachweis des
geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
4.5. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers ist dem Kunden gestattet. Hierzu ist eine erneute Anmeldung des Ersatzteilnehmers nötig. Erfolgt auch von dem Ersatzteilnehmer erneut eine Absage,
so hat er die jeweilige Gebühr ebenfalls zu 100 % zu übernehmen.
4.6. Bei Einzelcoachings kann für vom Kunden nicht wahrgenommene Stunden keine Gebühr zurückerstattet werden, soweit die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin
erfolgt. Dies gilt auch für Fälle von Krankheit, Verspätung und vergleichbare Fehlzeiten.
4.7. Es besteht generell kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder in einem andren Kurs. Ein genereller Anspruch auf anteilige Teilnahme an einem Seminar oder einem Workshop besteht nicht.
Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt nur bei Absage des Kurses oder der Stunde, die in unseren Verantwortungsbereich fällt.
5. Aufrechnung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Aufrechnung
6.1. Wir sind zu einer höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, uns steht allerdings frei, im Falle von Krankheit oder sonstiger kurzfristiger Verhinderung einen Ersatz zu
stellen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Vertragspartners verletzt werden.
6.2. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung der Dienstleistungen vereinbaren. Ist keine Frist
oder kein Termin zur
Leistungserbringung vereinbart, sind wir in der zeitlichen Erbringung vollständig frei und bemühen uns natürlich dennoch, den Auftrag unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zeitnah umzusetzen.
6.3. Ist uns die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so werden wir Sie unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
6.4. Falls die Zahl der Teilnehmer an einem Coaching, Seminar oder Workshop im Laufe der Zeit abnimmt, können diese zusammengelegt werden, wenn die Teilnehmer ähnliches Niveau aufweisen.
Wir werden den Teilnehmern hierzu einen oder mehrere mögliche neue Termine vorschlagen. Teilnehmer können die Zusammenlegung des Coachings, Seminars oder des Workshops nur verweigern,
wenn sie deren Unzumutbarkeit begründen.
6.5. Wir haben das Recht, in begründeten Ausnahmefällen Coachings, Seminare u. Workshops auf einen anderen Wochentag oder auf eine andere Zeit zu verlegen. Die Verlegung hat in Absprache
mit dem Teilnehmer zu erfolgen. Teilnehmer können die Verlegung nur verweigern, wenn sie deren Unzumutbarkeit begründen.
6.6. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gegenstände und das nötige Personal stellen wir nur im vertraglich festgelegten Umfang bereit. Nicht vertraglich geregelte Voraussetzungen
gehören nicht zur Dienstleistung.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistungserbringung, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt, zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde auf seine Kosten alle
Voraussetzungen in seinem Bereich, die zur Leistungserbringung erforderlich und vereinbart sind.
6.8. Die Leistungen können nach Absprache auch am Ort des Kunden und auch für seine Mitarbeiter erbracht werden. Der Kunde hat in diesem Fall durch entsprechende Schutzmaßnahmen
sicherzustellen, dass dem Berater bzw. dessen Erfüllungsgehilfen während der Durchführung der vertraglichen Pflichten in der Sphäre des Kunden gefahrlos arbeiten kann.
6.9. Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung des Coachings, Seminars oder eines Workshops eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
6.10. Um eine effektive Beratung gewährleisten zu können, kann es zu einem inhaltlichen Austausch der Berater und Mitarbeiter innerhalb der „Naturkanzlei“ kommen. Der Kunde stimmt dem mit
der Anmeldung und Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
7. Voraussetzungen der Teilnahme an Coachings, Seminaren und Workshops
7.1 Die Teilnahme an sämtlichen Coachings, Seminaren u. Workshops setzt eine gute gesundheitliche Verfassung voraus. Der Kunde stellt in eigener Verantwortung und ggf. durch vorherige
Konsultation eines Arztes sicher, dass er zur Teilnahme an den Coachings, Seminaren und Workshops gesundheitlich in der Lage ist. Eine Beratung in medizinischer Hinsicht findet zu keinem
Zeitpunkt vor oder nach Vertragsschluss statt und ist weder geschuldet noch Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
7.2. Allein jeder Kunde selbst entscheidet, inwieweit er sich auf die angebotenen Prozesse einlässt. Die inhaltliche Arbeit unserer Coaches und Berater sind Vorschläge, denen jeder
Teilnehmer nur soweit nachkommen sollte, wie sich das mit seiner Freiheit und seinem Verantwortungsgefühl sich selbst und anderen gegenüber vereinbaren lässt.
7.3 Wir weisen auf Folgendes hin: Unsere Kurse sind Wissensvermittlung und Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe, aber keine Therapie. Die heilende Arbeit auf dem Seminar dient der
Aktivierung der Selbstheilungskräfte und wird nicht im medizinischen Sinne verstanden.
7.4. Die vertragsgegenständlichen Leistungen durch Besuch eines Coachings, Seminars oder eines Workshops können nicht den Besuch bei einem Arzt, sonstiger heilender Einrichtungen,
Medikation oder psychotherapeuti-scher Anwendungen ersetzen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen schließen sämtliche Formen von Heilversprechen aus. Dies gilt auch für die getroffenen
Formulierungen, um Angebote vorzustellen.
7.5. Die Kunden verpflichten sich, zum Zeitpunkt der Durchführung der vertraglichen Leistungen nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, welche Einfluss
auf die Reaktionsfähigkeit oder das körperliche Wohlbefinden haben. Bei Verstößen hiergegen ist der Berater berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
7.6. Vor dem Seminar oder dem Workshop muss der Berater über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der Kunde bestmöglich vor Schaden bewahrt werden
kann.
7.7. Die Teilnahme an Veranstaltungen und Coachings liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers und ist bei akuten bzw. nicht therapierten Erkrankungen ausgeschlossen. Erkrankungen,
die bereits ärztlich/ therapeutisch behandelt werden, sind uns umgehend nach der Anmeldung mitzuteilen und zuvor, soweit erforderlich,
die ausdrückliche Genehmigung des behandelnden Arztes/ Therapeuten einzuholen. Die Angaben hierzu
werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
7.8. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen sind wir berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung zu seinem eigenen Schutz auszuschließen. Wir behalten uns vor, die
Teilnahmegebühr (ggf. anteilig) in Rechnung zu stellen, soweit die gesundheitlichen Probleme nicht rechtzeitig vom Teilnehmer mitgeteilt wurden. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes
bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.9. Für Gesundheitsschäden bei Veranstaltungen im Outdoorbereich haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.10. Bei Auslandsveranstaltungen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, sich über die notwendigen Bestimmungen des jeweiligen Landes bzw. der Einreise und sonstigen Regelungen zu
informieren.
7.11. Für die Anreise zum Veranstaltungsort übernehmen wir keinerlei Haftung, auch nicht für zwischen den Teilnehmern abgesprochenen Fahrgemeinschaften. Die Anreise wird allein durch den
Kunden in eigener
Verantwortung organisiert. Ersatzansprüche können bei unverschuldetem Ausfall oder Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden.
8. Haftung
8.1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatz-ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Berater nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
8.3. Die Einschränkungen der Abs.1 und 2 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Beraters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Etwaige, den Kunden von uns oder Dritten übergebene Unterlagen, Handbücher, Arbeitsmappen und Begleitmaterial sowie der Inhalt der Homepage
unterliegen dem Urheberrecht. Diese Unterlagen und Inhalte dürfen nur zu den vertraglichen Zwecken verwendet werden.
9.2. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Materialien, insbesondere ihre Vervielfältigung oder Publikation, auch nicht auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung.
10. Schweigepflicht
10.1 Das Seminar/Coaching soll in einem Klima der Offenheit und des Vertrauens stattfinden. Diesen Rahmen zu schaffen, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Coaches/Berater und aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Deshalb verpflichten sich die Teilnehmer und auch der Coach/Berater Dritten gegenüber keinerlei Auskunft über personenbezogene Daten der Teilnehmenden zu
geben und über die gesamten thematisierten Inhalte und Ergebnisse Stillschweigen zu bewahren.
10.2 Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen, vertrauenswürdigen Freunden etc. und besteht auch nach Beendigung des Seminars uneingeschränkt und zeitlich unbefristet
fort.
11. Schlussbestimmungen
11.1.Auf Verträge zwischen den Berater und dem Kunden findet das Recht der BRD Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender
Vorschrifteninsbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Naturkanzlei der Sitz der Naturkanzlei.
11.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, sie
gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand 10/2025